Ihre Rechte

Diese Ansprüche stehen Ihnen zu.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie weit mehr Ansprüche, als die meisten Geschädigten wissen. Viele davon werden von Versicherern systematisch klein gerechnet oder schlicht übergangen.

Wahl eines eigenen Sachverständigen

Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Nicht die gegnerische Versicherung.

Reparaturkosten in voller Höhe

Inklusive Verbringungs-, Beilackierungs- und UPE-Aufschlägen, die Versicherer oft kürzen.

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, häufig im vierstelligen Bereich.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Tagessätze nach Fahrzeugklasse für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Rechtsanwaltskosten

Die Kosten eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts trägt die gegnerische Versicherung.

Unkostenpauschale & Abschleppkosten

Pauschale Nebenkosten und Bergungs-, Abschlepp- sowie Standkosten werden erstattet.

Schmerzensgeld bei Verletzungen

Auch leichte Verletzungen wie ein HWS-Trauma begründen einen Schmerzensgeldanspruch.

Häufig „übersehene" Positionen

Diese Punkte werden in Gutachten der gegnerischen Versicherung auffällig oft gekürzt oder weggelassen. Bei einem unabhängigen Gutachten gehören sie zur Standarddokumentation.

Merkantile Wertminderung
Verbringungskosten zur Lackiererei
Beilackierung angrenzender Teile
UPE-Aufschläge auf Ersatzteile
Probefahrt nach Reparatur
Achsvermessung nach Karosserieschaden

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