Diese Ansprüche stehen Ihnen zu.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie weit mehr Ansprüche, als die meisten Geschädigten wissen. Viele davon werden von Versicherern systematisch klein gerechnet oder schlicht übergangen.
Wahl eines eigenen Sachverständigen
Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Nicht die gegnerische Versicherung.
Reparaturkosten in voller Höhe
Inklusive Verbringungs-, Beilackierungs- und UPE-Aufschlägen, die Versicherer oft kürzen.
Merkantile Wertminderung
Der Wertverlust Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, häufig im vierstelligen Bereich.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Tagessätze nach Fahrzeugklasse für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Rechtsanwaltskosten
Die Kosten eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts trägt die gegnerische Versicherung.
Unkostenpauschale & Abschleppkosten
Pauschale Nebenkosten und Bergungs-, Abschlepp- sowie Standkosten werden erstattet.
Schmerzensgeld bei Verletzungen
Auch leichte Verletzungen wie ein HWS-Trauma begründen einen Schmerzensgeldanspruch.
Häufig „übersehene" Positionen
Diese Punkte werden in Gutachten der gegnerischen Versicherung auffällig oft gekürzt oder weggelassen. Bei einem unabhängigen Gutachten gehören sie zur Standarddokumentation.
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