Kurzgutachten
Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden.
Bei kleineren Schäden bis etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten ist ein vollständiges Gutachten oft nicht erforderlich. Der Kostenvoranschlag dokumentiert den Schaden trotzdem präzise und nachvollziehbar.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei reinen Bagatellschäden ohne Wertminderung und ohne strittige Schadenshöhe ist der Kostenvoranschlag die wirtschaftliche Alternative zum vollständigen Gutachten.
Sobald die Reparaturkosten die Bagatellgrenze überschreiten oder eine Wertminderung im Raum steht, empfehle ich Ihnen das vollständige Unfallgutachten.
- Detaillierte Aufstellung der Reparaturkosten
- Berechnung nach Herstellerrichtlinien und regionalen Stundensätzen
- Fotodokumentation aller Schadensbereiche
- Plausible Schadensbeschreibung
- Hinweise auf eventuelle Folgeschäden
- Geeignet für Versicherer, Werkstätten und private Käufer
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