Bei unverschuldetem Unfall: Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten für das Sachverständigengutachten. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Der Gutachter der Versicherung steht im Interessenkonflikt.
Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung schickt, wird von ihr beauftragt und bezahlt. In der Praxis führt das regelmäßig zu niedrigeren Schadenssummen, gekürzter Wertminderung und übersehenen Folgeschäden.
Ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen, dokumentiere vollständig und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
Welche Ansprüche habe ich?Was ein vollständiges Unfallgutachten enthält
- Beschreibung des Schadensherganges
- Reparaturkosten nach Herstellerrichtlinien
- Empfohlener Reparaturweg und voraussichtliche Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsdauer
- Restwertermittlung bei Totalschaden
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung nach Fahrzeugklasse
- Umfassende Fotodokumentation
- Auslesen des Fehlerspeichers
- Plausibilitätsprüfung und Kompatibilitätsanalyse
In vier Schritten zur Regulierung.
Anruf oder Anfrage
Sie melden den Schaden, ich kläre die wichtigsten Fragen direkt am Telefon.
Begutachtung vor Ort
Termin bei Ihnen, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl.
Erstellung des Gutachtens
Lückenlose Kalkulation und neutrale Bewertung aller Schadenspositionen.
Versand & Regulierung
Das fertige Gutachten geht an Sie, Ihren Anwalt und die gegnerische Versicherung.
Unfall gehabt? Zögern Sie nicht.
Je früher ich den Schaden aufnehme, desto belastbarer ist die Beweislage. Ein kurzer Anruf genügt.
